bad e.V.: „Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen!“
Essen, 29.06.2023 Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. sieht in dem vom Bundestag beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz einen „vernünftigen Schritt zur Verbesserung des Zugangs für Drittstaatsangehörige in den Bereich der pflegerischen Versorgung“.
Die Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. Andrea Kapp lobt die Vereinfachung der Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen Berufsabschlüssen. „Die Herabsetzung der Hürden für ausländische Arbeitskräfte ist ein längst überfälliger Schritt, der sich positiv auf den Personalmangel in der Pflege auswirken kann“, sagt Andrea Kapp. Der Parlamentsbeschluss sieht vor, zukünftig Fachkräften mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung sowie einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer die Erlaubnis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland zu gewähren.
Die zusätzlich beabsichtigte Einführung der sogenannten Chancenkarte für Arbeitssuchende aus Drittstaaten betrachtet die bad-Bundesgeschäftsführerin als „eine willkommene Neuerung, um ausländischen Fachkräften auch ohne Arbeitsvertrag die Eingliederung in den bundesdeutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen“. Vergeben wird diese Karte mit Hilfe eines Punktesystems nach Kriterien wie Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.
Kritisch beurteilt Andrea Kapp das Fehlen von Regelungen zur Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens: „Die Zugangserleichterungen drohen zu verpuffen, wenn die zuständigen Behörden langwierige Bearbeitungszeiten benötigen.“ Jetzt seien vor allem die Bundesländer in der Pflicht, die genaueren Ausgestaltungen des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsabschlüsse zu reglementieren, betont Andrea Kapp. „Wir brauchen wesentlich zügigere Verfahren als bislang, damit die pflegerischen Einrichtungen die dringend benötigten ausländischen Arbeitskräfte einstellen können. Deshalb fordert der bad schon seit langem, Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und spätestens vier Wochen nach Antragstellung abzuschließen.“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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