Pressemeldung 009-2023

Berlin, Sachsen und Brandenburg – Pflegebedürftige warten mittlerweile bis zu 9 Monate auf die Kostenübernahme des zuständigen Sozialhilfeträgers!

Essen, 05.07.2023 Vermehrt kommt es in Berlin und Sachsen, aber auch in Brandenburg, zu stark verzögerten Prüfungsverfahren seitens der Sozialhilfeträger bei der Anerkennung von Pflegeleistungen. Über diese skandalösen Zustände berichten die Mitglieder des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V., die in den genannten Regionen ihre Einrichtungen betreiben, zunehmend.

Hintergrund: Ambulant versorgte Pflegebedürftige, deren Pflegebedarf durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgedeckt wird, erhalten – so sieht es das Gesetz vor – bei geringem Einkommen oder geringer Rente finanzielle Unterstützung seitens des Sozialhilfeträgers. Leider erfolgt, wie die Erfahrung der Mitglieder des bad e. V. zeigt, eine Zahlung in Berlin, Sachsen und Brandenburg häufig erst mit großer Verspätung. Mitunter müssen die Pflegebedürftigen zudem bis zu 9 Monate warten, bis die zuständigen Ämter überhaupt den Umfang des Pflegebedarfs ermittelt haben und erst nach diesen Ermittlungen werden Zahlungen geleistet. Die Folge: Dies ist vor allem für die Leistungserbringer, die ambulanten Pflegedienste, eine enorme finanzielle Belastung.

„Gerade in Berlin ist die Dichte der Pflegebedürftigen, die den Eigenanteil nicht selbst tragen können, äußerst hoch“, gibt Wolfgang Voßkamp, Leiter der Geschäftsstelle Ost des bad e. V. zu bedenken. „Die ambulanten Pflegedienste, die diese Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit mit qualitativ guter Pflege versorgen, leisten Arbeit, die durch die Nachlässigkeit der kommunalen Behörden nicht bzw. erst verspätet bezahlt wird.“ Nach Berichten aus bad-Mitgliederkreisen erreichten die Außenstände Summen von bis zu 90.000 Euro.

Durch die eigenen Prüfungen der Sozialhilfeträger kämen auch unterschiedliche Ergebnisse bei den Bewertungen zustande. „Wenn sich der Zustand eines Pflegebedürftigen nach 9 Monaten verbessert hat, weil die Pflegekräfte gute Arbeit geleistet haben, führt die gute Leistung zu schlechterer Bezahlung. Denn der Sozialhilfeträger sieht nur den verbesserten und nicht den ursprünglichen Zustand der Menschen und richtet die Leistungen danach, bezahlt also weniger. Das ist grotesk!“, erklärt Wolfgang Voßkamp. In Zeiten, in denen viele Pflegedienste die Grenzen der wirtschaftlichen Belastbarkeit bereits erreicht hätten, könne dies auch dazu führen, dass diese Vor-Leistung nicht mehr erbracht werden kann.

Der bad e. V. fordert deshalb die Sozialhilfeträger in Berlin, Sachsen und Brandenburg mit Nachdruck dazu auf, die Prüfungsverfahren zeitnah zum Beginn der Leistungserbringung durch die ambulanten Pflegeeinrichtungen durchzuführen und alle Kosten, die von den Pflegebedürftigen nicht selbst bezahlt werden können, ohne Verzug zu übernehmen.

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Wolfgang Voßkamp, Syndikusrechtsanwalt,
Leiter der bad-Geschäftsstelle Ost
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
w.vosskamp@bad-ev.de

Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

 

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