Schnelle Lösungen zur Beendigung der Missstände bei der „Hilfe zur Pflege“ notwendig
Eine gestern Abend gesendete Reportage des ARD-Magazins Report Mainz hat bestätigt, was der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. wiederholt in der Vergangenheit bemängelt hat: Durch die Untätigkeit der Sozialhilfeträger geraten Pflegeeinrichtungen ins wirtschaftliche Schlingern und Pflegebedürftige müssen um ihre Versorgung bangen.
Wie das Magazin bei einer Umfrage unter 113 Sozialämtern ermittelte, benötigt rund ein Drittel von ihnen zur Bearbeitung von Anträgen auf „Hilfe zur Pflege“ mindestens sechs Monate Zeit. Bei einigen dauert die Bearbeitungszeit sogar weit über 12 Monate. Die Sozialämter begründen dies unter anderem mit einer vermehrten Anzahl der gestellten Anträge, Personalknappheit und fehlender technischer Ausstattung.
Der bad e.V. hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die lange Bearbeitungszeit seitens der Sozialhilfeträger nicht nur die stationären Einrichtungen betrifft. Im Jahre 2023 berichtete der Verband zum Beispiel über skandalöse Zustände in einigen ostdeutschen Regionen. Zu Hause versorgte Pflegebedürftige warteten hier bis zu neun Monate auf eine Kostenübernahme der eigenanteilig zu übernehmenden Zahlungen. Wie bei den Recherchen des ARD-Magazins fielen auch hier besonders Berliner Sozialämter mit unzumutbar langen Bearbeitungszeiten auf.
Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e.V., fordert deshalb, dass endlich die verantwortlichen Politiker tätig werden, um die Missstände schnellstens zu beseitigen: „Können Sozialämter die Anträge auf „Hilfe zur Pflege“ nicht zeitnah bearbeiten, sind sie zu verpflichten, die Leistungen, gleichwohl auf Grundlage einer vorläufigen Kostendeckungszusage zu gewähren und ihre Prüfungen im Nachgang abzuschließen. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die Pflegeeinrichtungen Versicherte versorgen sollen, ohne zu wissen, ob und wann sie hierfür entlohnt werden, und stattdessen gezwungen sind, über lange Zeiträume in Vorleistung zu gehen und ihren Vergütungen hinterherzulaufen. Auch kann es nicht sein, dass die Sozialämter die Schäden für die Pflegeeinrichtungen durch ihre lange Untätigkeit in exorbitante Höhen treiben und ihre wirtschaftliche Existenz gefährden, wenn sie nicht bereit sind, Pflegebedürftige wegen einer fehlenden Kostenzusage als Kunden abzulehnen.“
Neben dieser kurzfristigen Maßnahme erwartet Kern, dass sich dringend auch strukturell etwas bei den Sozialämtern ändert: „Es ist geradezu grotesk, mit welch überholten Methoden in den Sozialämtern oft gearbeitet wird.“ Wie in der Pflege selbst, ist auch dort dafür zu sorgen, dass digitale Bearbeitungswege zum Einsatz kommen, um Anträge nicht mehr auf dem antiquierten und zeitaufwendigeren Papierweg zu bearbeiten. Dies allein könnte das Problem der Personalknappheit in der Verwaltung mindern, die natürlich auch durch eine zusätzliche Personalaufstockung behoben werden muss. Auch über Verfahrensbeschleunigungen mittels KI-gestützter Vorprüfungen der Anträge muss nachgedacht werden.“
Kurzfristigen Handlungsbedarf sieht Kern auch dabei, dafür zu sorgen, dass weniger Versicherte Leistungen vom Sozialamt benötigen: „Der Gesetzgeber hat unverzüglich und zukünftig prospektiv sowohl die Pflegesachleistungsbeträge als auch die Versicherungsleistungen für die vollstationäre Pflege und die Zuschüsse zum Eigenanteil der im Heim lebenden Pflegebedürftigen entsprechend der realen Kostensteigerungen anzuheben und Verteuerungen aufgrund der Tariftreuepflicht nicht mehr zulasten der einzelnen Pflegekunden gehen zu lassen.“
Langfristig sieht Kern eine Lösung der immer weiter steigenden Kosten für die pflegerische Versorgung mit einhergehenden höheren Belastungen für die Pflegebedürftigen in der Einführung einer Pflege-Vollversicherung: „Um die Pflegebedürftigen von den pflegebedingten Eigenanteilen zu befreien und alle pflegerischen Leistungen bedarfsgerecht und vollumfänglich abzudecken, führt an der Pflege-Vollversicherung kein Weg vorbei. Auch wenn die damit verbundenen Änderungen weitreichend sind, sind sie doch notwendig für eine zukunftsstabile, qualitativ gute pflegerische Versorgung aller Pflegebedürftigen, unabhängig von deren finanziellen Möglichkeiten.“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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