Pressemeldung 019-2024 – 01.10.2024

bad e. V. sieht weiteren Handlungsbedarf beim Pflegekompetenzgesetz

Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes ist nach Ansicht des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. gut gemeint, lasse aber die eigentlichen Problemfelder der professionellen Pflege außer Acht. Eine Attraktivitätssteigerung des Berufsbilds der Pflegefachkraft z. B. durch vergrößerte Kompetenzen im Bereich der Verordnung von Heilmitteln wird vom bad e. V. ausdrücklich begrüßt. Eine Kompetenzsteigerung alleine reiche aber nicht aus. 

„Der Schuh drückt an anderer Stelle“, sagt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. „Damit die erweiterten Befugnisse von Pflegefachkräften überhaupt zukünftig in die Realität umgesetzt werden können, ist es notwendig, dass Pflegeeinrichtungen existieren, die diese Pflegekräfte beschäftigen können. Die zunehmende Zahl an Insolvenzen ist ein deutliches Warnzeichen für eine Gefährdung der pflegerischen Versorgung in unserem Land. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf gelingt es dem Gesetzgeber aus unserer Sicht nicht, für die aktuellen Probleme im Pflege-Sektor effektive Lösungen zu finden.“

Gesetzgeberische Maßnahmen müssten zuvorderst darauf abzielen, so Kapp, die Refinanzierung der Kostensteigerungen von Pflegeeinrichtungen sicherzustellen: „Wir erwarten vergütungsrechtliche Regelungen, die die Refinanzierung von Kostensteigerungen schnell, rechtssicher und bürokratiearm sicherstellen. Zudem muss dringend der Pflege-Sachleistungsbetrag von Pflegebedürftigen deutlich über die zum 01.01.2025 vorgesehene Steigerung von 4,5 Prozent angehoben werden.“

Darüber hinaus vermisst die Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. Regelungen zum Zahlungsverzug der Kostenträger. „Mehrfach hat unser Verband auf die Nichteinhaltung von Zahlungsfristen seitens Sozialämter bzw. Kranken- und Pflegekassen hingewiesen. Mit der vorgelegten Gesetzesreform hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit einzuschreiten und diesem zusätzlichen wirtschaftlichen Risiko für die Pflegeeinrichtungen vorzubeugen. Einen derartigen Ansatz lässt die Gesetzesreform jedoch bislang nicht erkennen.“

Für Pflegefachkräfte, die sich in Führungspositionen weiterentwickeln möchten, bietet der bad e.V. eine spezialisierte Weiterbildung zur Pflegedienstleitung an.

Der bad e. V. fordert den Gesetzgeber deshalb erneut auf, entsprechende Regelungen festzuschreiben, die die Einhaltung von Zahlungszielen verpflichtend machen und entsprechende Konsequenzen bei Überschreitung regeln. „Im Hinblick auf über 700 Insolvenzen im Pflegesektor müssen die politisch Handelnden den Ernst der Lage endlich erkennen und hier unverzüglich handeln“, drängt Kapp auf eine entsprechende Änderung des Entwurfs.

Bei allen durchaus befürwortenswerten Änderungen des Pflegekompetenzgesetzes – wie dem Abbau von Nachteilen bei Pflege-Wohngemeinschaften im Vergleich zur vollstationären Versorgung – betont der bad e. V. noch einmal ausdrücklich die Wichtigkeit einer vorzunehmenden Reform der Pflegeversicherung, damit langfristig eine ausreichende Finanzierung der pflegerischen Versorgung gesichert werde. Letztendlich sei eine Umgestaltung der bisherigen Versicherungsform in eine Pflegevollversicherung daher unumgänglich, meint Kapp.

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Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e. V.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

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