
Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese kündigt umfassende
Pläne für die Pflege an:
Strikte Trennung von ambulantem und stationärem Leistungsrecht soll auf den Prüfstand!
Essen, 13. 0ktober 2017. Am gestrigen Tag fand in Rostock der diesjährige „Unternehmertag Pflege Mecklenburg-Vorpommern“ statt, zu dem der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. eingeladen hatte, um den Dialog zwischen Unternehmern aus der Pflege mit Akteuren aus der Politik sowie Vertretern gesetzlicher Kostenträger und des MDK zu fördern. Gastrednerin war u.a. Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die im Rahmen ihrer Rede eine Reihe von pflegespezifischen Vorhaben ankündigte.
Drese äußerte dabei insbesondere Zweifel an der Sinnhaftigkeit der leistungsrechtlichen „strikten Trennung von ambulanter und stationärer Pflege“, die oft nicht zum Bedarf und der Lebenswirklichkeit der Menschen passe und deshalb auf den „Prüfstand“ gehöre. Drese kritisierte in diesem Zusammenhang, dass diese Trennung u.a. den wünschenswerten Ausbau neuer Wohnformen behindere und signalisierte Bereitschaft, Bestrebungen zu einer Prüfung der „Anpassung des Leistungsrechts“ zu unterstützen.
Zu den möglichen Folgen einer Aufhebung der bisherigen Trennung äußerte sich im Nachgang der Veranstaltung Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V.: „Derzeit sieht das Leistungsrecht der Pflegeversicherung Sachleistungsbeträge vor, die sich in ihrer Höhe je nachdem unterscheiden, ob ein pflegebedürftiger Versicherter ambulant oder stationär versorgt wird. Hebt man diese Differenzierung auf, wäre die logische Konsequenz, Versicherten einen einheitlichen Sachleistungsanspruch zuzubilligen, unabhängig davon, für welche zugelassene Versorgungsform dieser Anspruch eingesetzt wird.“ Eine entsprechende Anpassung des Leistungsrechts, die keine Absenkung von bestehenden Sachleistungsansprüchen zur Folge hätte, begrüßt Kern ausdrücklich.
Drese kündigte auch einen Beschlussvorschlag an, der darauf abzielen soll, „zwingende Arbeitsbedingungen ohne regionale Differenzierungen“ festzulegen, wodurch die Differenzierung des Pflege-Mindestlohns zwischen Ost und West zukünftig entfallen soll.
Die bisherige Differenzierung bewirke nach ihrer Einschätzung eine Abwanderung von Pflegekräften in andere Bundesländer und sei 27 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr zu rechtfertigen.
Drese beteuert ferner, dass die Entbürokratisierung in der Pflegedokumentation, bei der das Land Mecklenburg-Vorpommern mit einer 62%igen Umsetzung eine Spitzenposition einnehme, weiter vorangetrieben werden soll. Der Koordinierungsausschuss werde seine Arbeit in diesem Sinne fortsetzen.
Auch der Ausbau der Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern soll laut Drese weiter voran getrieben werden. Sie stellte den Einsatz weiterer Fördermittel in Aussicht, um in den Pflegestützpunkten auch Wohnberatung anzubieten.
Letztendlich kündigte sie eine Anpassung des Landespflegegesetzes an bundesrechtliche Regelungen an, insbesondere an solche des Pflegestärkungsgesetz III. Hierdurch soll die Rolle der Kommunen gestärkt werden.
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