Sozialhilfe für Menschen in Pflegeheimen:
Gute Pflege braucht angemessene Bezahlung
Essen, 13. Oktober 2016. Dass die Pflegekosten für Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben, zumeist nicht allein aus der Altersrente bezahlt werden können, wie eine Studie der Bertelsmann-Stiftung jüngst belegt, ist sicherlich keine neue Erkenntnis. Allerdings macht das die Tatsache – zumindest für jeden einzelnen Betroffenen – nicht weniger dramatisch. „Doch wer sich die angemessene Bezahlung derjenigen Menschen auf die Fahne geschrieben hat, die die Pflege tagtäglich in unseren Heimen leisten, muss damit leben, dass sich das in den Kosten niederschlägt, die für eine gute Pflege zu zahlen sind“, erklärt Andreas Kern, 1. Vorsitzender des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., der die Interessen von rd. 1000 Betrieben bundesweit vertritt.
Wer letztendlich diese Kosten zu tragen hat, darüber kann freilich trefflich gestritten werden. Die Pflegeversicherung, die seinerzeit errichtet wurde, um die finanziell ohnehin gebeutelten Kommunen zu entlasten, ist hier sicherlich als erster Ansprechpartner zu nennen. Allerdings sollte sie nach politischer Vorgabe nur eine „Teil-Kasko-Versicherung“ sein, was zwangsläufig zu Härtefallen führen kann.
Es muss sicherlich kritisch hinterfragt werden, inwiefern die Pflegeversicherung den Sozialhilfeträger heute noch in angemessenem Maße von Verpflichtungen freistellt. Wenn der politische Wille zu einer stärkeren Entlastung der Sozialhilfeträger gegeben ist, kann dies aber nicht zur Konsequenz haben, dass Preisdumping in der Pflege und bei den Gehältern der Pflegekräfte gefordert wird. Vielmehr muss die Pflegeversicherung dann finanziell so ausgestattet werden, dass sie Kommunen und Versicherte in einem stärken Maße unterstützen kann kann, als dies bislang der Fall ist.
Der bad e.V. weist den in der Diskussion immer latent mitschwingenden Vorwurf energisch zurück, dass das Preisniveau der Pflegeleistungen Ursache des Problems sei. „Wer miterlebt, wie akribisch Kranken- und Pflegekassen ihre Preisgestaltung an der Angemessenheit von Kostenstrukturen ausrichten, der weiß, dass es bei Pflegeeinrichtungen keine weiteren Einsparpotenziale gibt. Wer es weiterhin ernst damit meint, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten, um die erforderliche Zahl an Auszubildenden zu gewinnen, der darf in diesem Bereich keinesfalls den Rotstift ansetzen, ohne den Fachkräftemangel noch weiter zu verschärfen“, erläutert Kern.
Kontakt
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin bad e.V.
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
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