Seit dem 01.07.2026 gelten bundesweit neue, unmittelbar verbindliche Anforderungen für die Qualifikation des Personals bei der Leistungserbringung von pflegerischen Betreuungsmaßnahmen. Diese beruhen auf den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität und Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege (MuG ambulant vom 28.04.2025). Die Änderungen, die es ab dem 01.07.2026 zu beachten gilt, sind zwar weniger umfangreich als die in der Vorgängerregelung der MuG vom 24.10.2023, ambulante Pflegedienste sind allerdings gut beraten diese Änderungen der neuen MuG ambulant zu kennen und umzusetzen. Das Merkblatt „„Betreuungskräfte“ in ambulanten Pflegediensten“ verschafft einen Überblick über die neuen Vorgaben. Exklusiv und nur für bad-Mitglieder bestellbar. Maximal 10 Exemplare pro Halbjahr, zzgl. Versandkosten. Für weitere Bestellungen nehmen Sie bitte Kontakt mit der bad-Bundesgeschäftsstelle auf. Passend dazu unsere Fort- und Weiterbildung: Qualifizierung zur Betreuungskraft
Zielgruppe: Ambulante Pflegedienste
Format: DIN A4
Umfang: 4 Seiten





