Die EU-Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Personen zu schützen, die im beruflichen Kontext Verstöße gegen geltendes Recht melden („Hinweisgeber“ bzw. „Whistleblower“). In Deutschland wurde diese Vorgabe durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt.
Der Schutz von Hinweisgebern ist damit keine freiwillige Maßnahme mehr, sondern eine verbindliche gesetzliche Pflicht. Arbeitgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten sind insbesondere verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Verstöße gegen diese Vorgaben können mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen verbunden sein. Gerade für Einrichtungen im Pflege und Gesundheitsbereich ist es daher entscheidend, die gesetzlichen Anforderungen zu kennen und praxisgerecht umzusetzen.
In unserer Schulung vermitteln wir Ihnen kompakt und praxisnah, wie Sie die Anforderungen des HinSchG rechtssicher erfüllen:
Gesetzliche Grundlagen
Überblick über die wesentlichen Regelungen des HinSchG, betroffene Arbeitgeber sowie Fristen und konkrete Anforderungen.
Praxisorientierte Umsetzung
Einrichtung und Betrieb einer internen Meldestelle – mit konkreten Handlungsempfehlungen und typischen Fallstricken aus der Praxis.
Alternative Lösungen
Möglichkeiten zur Unterstützung bzw. Auslagerung der Meldestelle an externe Dienstleister zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.
Die Teilnehmenden erhalten eine fundierte Grundlage, um die gesetzlichen Anforderungen in ihrer Organisation strukturiert und rechtssicher umzusetzen.
Dozent
Bernd Rehbein,
Qualifizierter Datenschutzbeauftragter
Beitrag
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64,00 € pro Person
Regulär
84,00 € pro Person
Unsere Termine
23.09.2026, 15.00 – 17.00 Uhr
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