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Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!

ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!

Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildungen in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie 3 einzelne Seminarmodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.

Modul: Implementierung eines Expertenstandards in der Pflege | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV (Berufsfachlich)*

Nutzen Sie diesen Tag, um eigenes Wissen zum Thema Expertenstandard „Mundgesundheit“ zu erwerben oder aufzufrischen, und parallel ein gutes Konzept für den Wissenstransfer an Auszubildende zu erhalten. In den einzelnen Ebenen des Standards wird es Focus sein, die Inhalte verständlich und motivierend weiterzugeben.

Der hier vorgestellte Methodenkoffer soll Ihre Rolle als Praxisanleiter*in stärken und erleichtern.

Inhalte

  • Vorstellung des neuen Expertenstandards Mundgesundheit
  • Die Ebenen des Expertenstandards für Praxisaufgaben nutzen
  • Thematische Schwerpunkte im Thema Mundgesundheit erkennen
  • Bewertung von Risikosituation mit Auszubildenden gestalten
  • Erarbeitung eines Lernkonzeptes zur Umsetzung von Expertenstandards
  • Von einzelnen Praxisaufgaben zum Gesamtkonzept

Dozentin

Michaela Werth, Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Pflege und Fachautorin

Beitrag

für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person

für Nichtmitglieder
154,00 € pro Person

Zertifikat

Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.

Unsere Termine

13.05.2024, 09.00 – 17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

24.05.2024, 09.00 – 17.00 Uhr
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13.09.2024, 09.00 – 17.00 Uhr
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05.12.2024, 09.00 – 17.00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!

Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.

Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.

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