Die Teilnahme erfolgt im Wege einer „Präsenz im digitalen Raum“.
Es wird mit dem Video-Konferenzprogramm GoToMeeting gearbeitet!ACHTUNG: Eine Teilnahme mit Kamera und Ton (Webcam & Mikrofon) ist zwingend erforderlich! Andernfalls wird diese nicht gewertet und es erfolgt keine Zertifikatsausstellung!
Seit 2020 sind alle Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter dazu verpflichtet, Pflichtfortbildungen im Umfang von 24 Stunden jährlich zu absolvieren und nachzuweisen.
Der bad e.V. bietet Ihnen diese Pflichtfortbildung in Form von verschiedenen, jeweils 8-stündigen Modulen an. Aus einem Themenpool können Sie drei einzelne Seminarmodule nach Ihren Bedürfnissen und den individuellen Erfordernissen in Ihrer Einrichtung auswählen.
Modul: Neues Ausbildungsgesetz | Praxisanleiter gem. § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV (Berufsfachlich)*
Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Pflegeberufegesetz, welches das Altenpflege- und Krankenpflegegesetz abgelöst hat.
Im Zentrum dieses Gesetzes steht die Reformierung der Berufsausbildung aller Pflegeberufe. Die generalistische Ausbildung soll moderner und attraktiver sein und damit zu einer Aufwertung der Pflegeberufe führen.
Die Praxisanleiter müssen auf die „neue“ Tätigkeit vorbereitet bzw. neue Praxisanleiter müssen mit Fortbildungen entsprechend qualifiziert werden.
In diesem Modul sprechen wir daher über die neuen Regelungen und über die Besonderheiten der neuen generalistischen Pflegeausbildung.
Inhalte
- Die Ausbildung
- Einsätze und Einsatzorte
- Anforderungen, Aufgaben und Kompetenzen der Praxisanleitung
- Anleitungscontrolling
- Verantwortungsbereiche für Einrichtungen
- Kooperationen
Dozent
Dirk Halfenberg, Diplom-Psychologe und Dozent des bad e. V.
Beitrag
für bad e.V. – Mitglieder
114,00 € pro Person
für Nichtmitglieder
154,00 € pro Person
Zertifikat
Zum Nachweis der absolvierten Module wird Ihnen nach der Veranstaltung per E-Mail ein digitales Zertifikat zugeschickt. Sollten Sie mehrere Module besucht haben und möchten eine zusammenhängende Bescheinigung erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
* Gemäß des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW vom 25.02.2020 müssen die Fortbildungen berufspädagogisch, berufsfachlich oder berufspolitisch sein.
Unser Termin
13.12.2024, 09:00 – 17:00 Uhr
Hier geht es direkt zur Anmeldung
Zur Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung beachten Sie bitte unbedingt die spezifischen Anforderungen Ihres Bundeslands!
Wir weisen darauf hin, dass vereinzelt bundeslandesspezifische Vorgaben bzw. deren Auslegung durch die Ministerien Anforderungen an die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV regeln. Nach diesen Anforderungen kann es z.B. vereinzelt eine Beschränkung des zeitlichen Umfangs geben, der bei Nicht-Präsenzveranstaltungen (also als Web-Seminar) behördlich anerkannt wird.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Ihrer Buchung unserer Module, ob (und ggf. welche) Einschränkungen bei der Anerkennungsfähigkeit auch in Ihrem Bundesland gelten.
Der bad e.V. hilft Ihnen bei Bedarf hierbei gerne weiter und steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung, kann aufgrund der nicht absehbaren zukünftigen rechtlichen Entwicklung in den einzelnen Bundesländern jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Web-Seminare in jedem Bundesland zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 24 Stunden nach § 4 Absatz 3 Satz 1 PflAPrV anerkannt werden.