bad e.V. vermisst Pflegegipfel im Thüringer Regierungsprogramm
Die neue Landesregierung in Thüringen hat für die ersten 100 Tage ihrer Regierungszeit unter dem Titel „Thüringen nach vorne bringen“ die vorrangigen Punkte ihrer Agenda festgelegt. Demnach sollen unter anderem Anstöße gesetzt werden zum Abbau bürokratischer Hürden, zur Förderung der Digitalisierung und zur Stärkung der Wirtschaftskraft. Auch der Bereich Gesundheit, unter den die Pflege fällt, findet in dem „100-Tage-Programm“ seine Berücksichtigung.
Geplant ist die Einberufung eines Gesundheitsgipfels: Vertretern aus dem Gesundheitsbereich soll hier eine „Plattform zum Austausch bezüglich der Vorhaben der Landesregierung im Gesundheitsbereich“ geboten werden. Ein weiteres Ziel des Programms ist die Förderung von Projekten zur Umsetzung des Public-Health-Ansatzes in Thüringen. Dafür möchte sich die Landesregierung „mit den maßgeblichen Akteuren im Bereich der Gesundheitsförderung und Pflege sowie insbesondere den kommunalen Spitzen“ in Verbindung setzen. Neben anderen Zielen soll dadurch die Verstetigung des Thüringer Pflegeentwicklungsplans in einer gesetzlichen Form erreicht werden.
Die Thüringer Landesvertretung des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. äußert sich zu den pflegerelevanten Zielen der Landesregierung folgendermaßen: „Mit Interesse haben wir die Punkte des 100-Tage-Programms verfolgt, und sehen zu den gesundheitspolitischen Ansätzen durchaus auch richtige und sinnhafte Signale. Insbesondere die Durchführung eines branchenübergreifenden Gesundheitsgipfels wird hierbei zunächst begrüßt.“
Darüber hinaus gehend erachtet es die bad-Landesvertretung Thüringen aufgrund der besonderen, pflege-spezifischen Hürden und Herausforderungen in der ambulanten und stationären Pflege, nicht zuletzt seit Einführung der tariflichen Vergütungspflicht, für zielführend und notwendig, einen separaten Pflegegipfel zu installieren. „Nur auf diese Weise kann den pflegetypischen Problemlagen und den aktuellen wirtschaftlichen Risiken vollumfänglich und zielgerichtet entgegengewirkt werden, etwa durch die Einführung einer weitreichenden Investitionskostenförderung in der Pflege.“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 023-2026 – 10.07.2026
bad e.V.: Bundestag beschließt Gesetz zur (De-)Stabilisierung der ambulanten Krankenpflege
Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) hat der Deutsche Bundestag nach Auffassung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ein Gesetz beschlossen, das kurzfristige Einsparungen über die Zukunft der …
Pressemeldung 022-2026 – 09.07.2026
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesetzgeberisches Chaos und Ungleichbehandlung gefährden private ambulante Pflegedienste
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) kritisiert das geplante Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) scharf. Fast 300 Seiten Änderungsanträge sollen innerhalb weniger Tage beraten und vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. …
Pressemeldung 021-2026 – 26.06.2026
GeDIG weiterentwickeln: Verbändebündnis fordert klare Vision für digitale Versorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) weitreichende Maßnahmen zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens vorgelegt. Der Entwurf bündelt zentrale Maßnahmen, darunter …
Pressemeldung 020-2026 – 22.06.2026
Keine Ausschlussfrist bei Corona-Erstattungsansprüchen: bad e.V. begrüßt neues Urteil des BSG
Das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende vergangener Woche klargestellt, dass für die Geltendmachung von Corona-Erstattungsansprüchen keine Ausschlussfristen gelten. Entsprechende Fristregelungen sind damit unzulässig.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies: Auch aus Fristgründen abgelehnte oder …
