Pressemeldung 018-2024 – 04.09.2024

Zu spät und zu langwierig – bad e. V. fordert bei der geplanten Pflegeassistenzausbildung inhaltliche Anpassungen

Mit dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz hat das Bundeskabinett heute einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem die bislang 27 verschiedenen landesrechtlichen Ausbildungen in der Pflegehilfe und -assistenz bundesweit vereinheitlicht werden sollen. Angedacht ist eine 18-monatige Ausbildungsdauer mit staatlicher Abschlussprüfung. Aus Sicht des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. bleibt der Gesetzgeber jedoch weit hinter seinen Möglichkeiten zurück und schiebt die dringend benötigte Strukturänderung in der Pflegeassistenten-Ausbildung auf die lange Bank. 

„Bereits im Zuge des Referentenentwurfes im Juli haben wir deutlich gemacht, dass der bad e. V.  grundsätzlich Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Pflegeassistenzberufen begrüßt, da die Anzahl qualifizierter Pflegekräfte deutlich erhöht werden muss, um die stark wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen versorgen zu können. Der heute verabschiedete Gesetzesentwurf ist jedoch nur in Teilen geeignet, diese Ziele zu erreichen, und er bleibt weit hinter unseren Erwartungen zurück“, fasst Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e. V. und Inhaber mehrerer Pflegeeinrichtungen, zusammen.

Insbesondere die geplante Ausbildungsdauer von 18 Monaten hält Kern weiterhin für einen „Irrweg, der dringend zu korrigieren ist“. Zum einen entscheiden sich Menschen, die sich für eine Ausbildung als Pflegeassistenz- oder -hilfskraft interessieren, bewusst für eine Ausbildung, die deutlich kürzer ist als die einer Pflegefachkraft. Zum anderen haben die zahlreichen 12-monatigen Helfer- und Assistenzausbildungen in den verschiedenen Bundesländern gezeigt, dass eine gute und praxisgerechte Ausbildung in dieser Zeit erfolgreich möglich ist. Eine 18-monatige Ausbildungsdauer droht Menschen zu verschrecken, die sich ansonsten für den Beruf entscheiden würden.

Für Pflegekräfte, die ihre Führungskompetenzen im Bereich der ambulanten und stationären Pflege stärken möchten, bietet der bad e.V. eine fundierte Weiterbildung zur Pflegedienstleitung an.

Darüber hinaus muss der Gesetzgeber dringend die Weichen dafür stellen, dass die einheitliche Pflegeassistenzausbildung nicht erst – wie aktuell geplant – im Jahr 2027 begonnen werden kann. „Wer soll jetzt noch eine Helferausbildung nach Landesrecht beginnen, wenn absehbar ist, dass diese in Kürze durch eine bundesweit anerkannte Ausbildung abgelöst und dann womöglich ‚veraltet‘ sein wird?“, mahnt Kern. Es ist zu befürchten, dass die viel zu späte Umsetzung der bundeseinheitlichen Ausbildung zu einem Rückgang der Ausbildungszahlen bei den „Pflegehelfern“ führen wird. Dem muss entgegengewirkt werden, da diese in der Praxis wichtigen Kräfte aktuell mehr denn je gebraucht werden. „Hier riskiert der Gesetzgeber aus unserer Sicht die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu Gunsten berufspolitischer Interessen.“

Im Interesse seiner Mitglieder und der pflegedürftigen Menschen wird sich der bad e. V. daher weiterhin für eine frühzeitigere Umsetzung und eine auf 12 Monate angepasste Ausbildungsdauer einsetzen, so Kern.

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Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e. V.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

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