Pressemeldung 043-2026 – 30.09.2026

bad e.V. zum Pflegeneuordnungsgesetz: Punktuelle Nachbesserungen reichen nicht – Grundprobleme bleiben ungelöst

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf vom Juni hat die Bundesregierung zwar partiell auf Kritik reagiert und einzelne Einschnitte (späteres Einsetzen der stationären Leistungszuschläge, Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge) zurückgenommen, gleichzeitig aber werden Versicherte und Pflegeeinrichtungen unverändert mit erheblichen Belastungen konfrontiert. So sieht der Entwurf etwa weiterhin die Streichung von ambulanten Diensten und Tagespflegen im Zuge des § 45b SGB XI vor; zudem soll es insbesondere für Anwender des regionalen Entgelts eine gedeckelte Refinanzierung der Personalkosten geben.

„Wir nehmen wahr, dass die Bundesregierung auf die massive Kritik am Referentenentwurf reagiert hat. Einige der im Juni vorgesehenen Zumutungen sind vom Tisch. Das ändert aber nichts daran, dass auch der Kabinettsentwurf die strukturellen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung sowie die massiven Einschnitte für die Pflegedienstleister nicht löst“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.

Neben den bereits erwähnten Punkten zur Tariftreue und den Leistungsbeschränkungen im Zuge des § 45b SGB XI ist unverändert ein Wegfall der bisherigen Verhinderungspflege vorgesehen;  stattdessen soll es ein eng gefasstes Überbrückungsbudget geben. Zudem soll der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 weiterhin entfallen. Auch Änderungen der Begutachtungssystematik bleiben ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Einsparungen.

Ein weiteres Negativbeispiel bildet die nochmals verschlechterte Dynamisierung der Pflegeleistungen. Entgegen den bisherigen Überlegungen soll diese nun bis 2029 vollständig ausgesetzt werden und erst dann in Höhe eines Mittelwertes der vorangegangenen Kalenderjahre ansteigen.

Auch auf der Einnahmeseite wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf nachjustiert. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll nun um 0,3 Prozentpunkte auf insgesamt 0,9 Beitragssatzpunkte steigen. Hinzu kommen ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner.

Aus Sicht des bad e.V. bleibt damit die zentrale Frage unbeantwortet, wie die Soziale Pflegeversicherung dauerhaft und strukturell tragfähig finanziert werden soll. Statt diese Fragen mit dem PNOG zu lösen, verweist der Kabinettsentwurf für weitere grundlegende Reformen auf die geplante Pflegestrukturkommission; deren Vorschläge sollen ab dem 1. Juli 2027 umgesetzt werden.

Andrea Kapp: „Statt die strukturellen Probleme jetzt zu lösen, werden die entscheidenden Fragen erneut auf eine Kommission vertagt. Damit geht wertvolle Zeit verloren, während der finanzielle Druck auf Pflegebedürftige, Einrichtungen und Beitragszahlende weiter wächst. Die Politik muss hier endlich ihrer Verantwortung einer dauerhaft tragfähigen Finanzierung gerecht werden und hat Abstand davon zu nehmen, im Kern insbesondere Einsparungen vorzunehmen.“

Der bad e.V. fordert deshalb, die strukturelle Neuordnung der Pflegefinanzierung nicht weiter aufzuschieben. Aus Sicht des Verbandes gehören dazu insbesondere:

  • die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Aufwendungen der Sozialen
    Pflegeversicherung durch den Bund,
  • die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen, insbesondere
    der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige, künftig aus Steuermitteln,
  • eine Zusammenlegung oder ein fairer Ausgleich zwischen sozialer und
    privater Pflegeversicherung,
  • eine Reduktion der Anzahl der Kranken- und Pflegekassen sowie

die Einführung einer freiwilligen gesetzlichen Pflegevollversicherung der SPV.

 

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

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