Neue Entlohnungswerte in der Pflege: Personalkosten müssen vollständig refinanziert werden
Der GKV-Spitzenverband hat die neuen Werte für das regional übliche Entlohnungsniveau in den Bundesländern veröffentlicht. Sie gelten ab dem 1. Januar 2027 für Pflegeeinrichtungen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nicht nach Tarif vergüten. Die Spanne der Lohnsteigerungen über alle Beschäftigtengruppen hinweg reicht von 1,13% (Schleswig-Holstein) bis 4,99% (Mecklenburg-Vorpommern).
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. begrüßt die Anpassung der Entlohnungsniveaus. Gleichzeitig fordert der Verband, die daraus resultierenden Personalkostensteigerungen vollständig und rechtzeitig in den Vergütungen zu berücksichtigen und spricht sich gegen die Bestrebungen des Gesetzgebers aus, die Refinanzierung dieser Lohnkosten zu begrenzen.
„Auf der einen Seite sind die neuen Entlohnungswerte ein wichtiges Signal für die Beschäftigten in der Pflege“, sagt Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e. V. „Auf der anderen Seite müssen die Einrichtungen aber die nunmehr verpflichtenden Lohnsteigerungen auch durch Vergütungsanpassungen refinanzieren können“, erklärt er weiter. „Im Bereich der häuslichen Krankenpflege wurde die Refinanzierung jüngst per Gesetz auf 3,42% gedeckelt. Für den Bereich der Pflegeversicherung droht durch die heute ebenfalls beschlossene Pflegereform für Anwender des regional üblichen Entgelts ein Deckel in gleicher Höhe. Eine verpflichtende Lohnsteigerung oberhalb dieses Wertes – wie sie nun in vielen Bundesländern notwendig ist – ruft somit per Gesetz eine Refinanzierungslücke hervor, von der nicht klar ist, wie sie geschlossen werden soll. Hier lässt der Gesetzgeber die Pflegeeinrichtungen bewusst im Stich und entzieht sich seiner Verantwortung, für eine auskömmliche Refinanzierung zu sorgen. Insolvenzen und Unterfinanzierung werden bewusst in Kauf genommen“, so Kern.
Mit Blick auf diese Ausgangslage sieht der bad e. V. erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der heute im Kabinett beschlossenen Pflegereform, die auch für den Bereich der Pflege eine Grenze der Refinanzierung für Pflegeeinrichtungen vorsehen soll, die sich zur Zahlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus verpflichtet haben.
„Tarifliche und tarifähnliche Bezahlung braucht eine verlässliche Finanzierung“, betont Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. „Wer bessere Löhne in der Pflege will, muss auch deren vollständige Refinanzierung sicherstellen. Andernfalls geraten Betriebe und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen weiter unter erheblichen Druck.“
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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