Pressemeldung 003-2024

bad e. V.: Weiterhin keine Erstattung der Kosten für die Telematikinfrastruktur möglich

Essen, 26.02.2024 Eine Einigung in den Verhandlungen zur Telematikinfrastruktur(TI)-Finanzierung zwischen den Leistungserbringerverbänden (LE) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) ist gescheitert! Die Kostenträger waren nicht willens, den Pflegeeinrichtungen angemessene monatliche Pauschalen zu zahlen.

Die Konsequenz der gescheiterten Verhandlungen zwischen GKV-SV und den LE-Verbänden, zu denen auch der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. zählt, ist, dass die bereits an die TI angeschlossenen Einrichtungen nun bis mindestens Ende Juni 2024 keine Zahlungen erhalten werden und damit weiterhin in Vorkasse treten müssen.

Nötig geworden waren die TI-Finanzierungsverhandlungen wegen der zum 01.07.2023 durch den Gesetzgeber erfolgten Umwandlung des bisherigen Finanzierungssystems. Bis dahin konnten Pflegeeinrichtungen ihre Aufwendungen für den Hard- und Softwareeinsatz der TI bis zu einem Höchstsatz erstattet bekommen. Diese Möglichkeit wurde zugunsten der Einführung einer monatlichen Pauschale geändert, deren Höhe zwischen dem GKV-SV und den LE-Verbänden ausgehandelt werden sollte. Seit Mitte 2023 wurde um eine Vereinbarung gerungen. Nach dem Scheitern der Verhandlungen ist sie vorerst nicht möglich.

Für Wolfgang Voßkamp, Syndikusrechtsanwalt und Digitalisierungsbeauftragter des bad e.V., ist dieses Scheitern ein weiterer Beweis für eine schlecht umgesetzte Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich: „Die fehlende Refinanzierung der durch die Nutzung der TI anfallenden Kosten für die Pflegeeinrichtungen ist nicht hinnehmbar. Die schon an die TI angeschlossenen Einrichtungen werden praktisch für die Anschaffung bestraft. Einrichtungen, die die Telematik noch nicht nutzen, kann bei der augenblicklichen Finanzierungslage eine Anschaffung kaum empfohlen werden. Zuverlässigkeit der Politik bei der Umsetzung der Digitalisierung fehlt seit Jahren. Das führt zu Vertrauensverlusten. Ohne Vertrauen wird nicht investiert und damit nicht digitalisiert.“

Durch das Misslingen der TI-Finanzierungsverhandlungen ist nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gefordert. Das vom Bundestag verabschiedete Digitalisierungsgesetz sieht vor, dass bei einem Scheitern der Verhandlungen das Ministerium die TI-Finanzierung festlegen kann. „In Absprache mit den anderen LE-Verbänden wird sich der bad e. V. deshalb mit einem Schreiben an das BMG wenden. Wir werden das Ministerium auffordern, eine an den Bedarfen der Pflege ausgerichtete Finanzierung zu beschließen“, so Voßkamp.

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001

a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

 

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