Pressemeldung 008-2025 – 27.03.2025

Koalitionspapier lässt viele entscheidende Fragen zur Pflege offen, maßgebliche Absichtserklärungen fehlen 

Die veröffentlichten Ergebnisse der Arbeitsgruppe Pflege und Gesundheit der in Koalitionsverhandlungen stehenden Parteien CDU, CSU und SPD treffen zu den dringlichsten Problemen der Pflege, insbesondere zur ambulanten Pflege und der Sicherstellung einer Refinanzierung der Tariftreuepflichtkosten, leider bislang keine Aussagen.

Laut dem Papier soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene innerhalb von sechs Monaten Vorschläge für eine große Pflegereform erarbeiten, die die Soziale Pflegeversicherung (SPV) einfacher, flexibler und bezahlbarer machen sollen.

„Diese schwammig gehaltene Aussagen lassen bislang die zentralen Absichtserklärungen vermissen, auf die Experten und die Branche nun schon viel zu lange drängen“, meint Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e.V. „Wir fordern von der neuen Regierung auch bereits in diesem Stadium ein klares Signal, dass der zwingend notwendige Handlungsbedarf nicht nur erkannt wurde, sondern jetzt auch unverzüglich angegangen wird.“

Kern konkretisiert, was insbesondere hierunter fällt:

  • Kurzfristig sind die Sachleistungsbeträge anzuheben und zukünftig absehbare Steigerungen sind zukunftsgewandt vorzusehen.
  • Im Pflegekompetenzgesetz muss der Gesetzgeber umfangreiche Maßnahmen implementieren, die die rechtssichere und unbürokratische Refinanzierung der Kostensteigerungen von Pflegeeinrichtungen, insbesondere aufgrund der Personalkostensteigerungen aufgrund der Einhaltung der Tariftreuepflicht des SGB XI, garantieren und sicherstellen – ohne kostenintensive und langwierige Vergütungsverhandlungen und Schiedsverfahren mit ungewissem Ausgang. Die Pflegeeinrichtungen können aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Branche und einer viel zu langen Untätigkeit der Politik in diesem Bereich nicht mehr auf eine „große Pflegereform“ warten.
  • Zudem muss in dem Pflegeassistenzeinführungsgesetz eine zwölfmonatige Ausbildungsdauer festgesetzt und der Beginn der bundeseinheitlichen Ausbildung vorverlegt werden, um zeitnah mehr qualifizierte Pflegekräfte für die Branche zu gewinnen.
  • Die geplante Deckelung der Eigenanteile ist für den Augenblick ein vernünftiger Vorschlag zur Entlastung der Versicherten, aber es fehlt weiterhin das erforderliche Bekenntnis, auch die Versicherten, die in der ambulanten Pflege versorgt werden, kurzfristig finanziell zu entlasten und den Grundsatz „ambulant vor stationär“ somit faktisch aufrechtzuerhalten.
  • Längst überfällig ist auch eine weitere notwendige Gesetzesänderung, nämlich die, dass künftig Qualitätsprüfungen bereits zwei Tage vorher angekündigt werden.
    Das würde den Empfehlungen der Wissenschaft zur Einführung der neuen ambulanten Qualitätsprüfung entsprechen, welche bisher aufgrund der abweichenden gesetzlichen Regelung nicht umsetzbar ist.

Neben konstruktiver Kritik findet Kern für Teile der vorgestellten Pläne auch lobende Worte:

„Der bad e.V. begrüßt, dass eine anstehende schwarz-rote Regierung in den ersten hundert Tagen das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegeassistenzeinführungsgesetz, die noch von der Ampel-Koalition entworfen wurden, verabschieden will.“ Gleichzeitig fordert er hier Korrekturen vorzunehmen, um die vorgenannten Forderungen mit auf den Weg zu bringen.

Die beabsichtigte Rückzahlung der während der Corona-Pandemie aus der Pflegeversicherung entnommenen Gelder lobt Kern ausdrücklich. „Wir freuen uns, dass unsere lang erhobene Forderung nach Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus der SPV nun Eingang in die Ergebnisse der Arbeitsgruppe gefunden hat.“

 

Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e.V.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

 

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