bad e.V.: Veränderte Brieflaufzeiten erfordern Anpassung der HKP-Richtlinie
Ein heikler Punkt bei der Genehmigung der Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) ist immer schon der fristgerechte Zugang der Verordnung bei den Krankenkassen. Nun wird durch die Änderung des Postrechts dieses Problem womöglich künftig weiter verschärft.
Der Bundestag hat heute beschlossen, die Laufzeiten für Briefe zu verlängern. Bislang gilt die Regel, dass 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag zugestellt werden müssen und 95 Prozent am übernächsten. Die Änderung sieht nun eine Laufzeit von 3 Werktagen für 95 Prozent und von 4 Werktagen für 99 Prozent der Briefe vor.
Für Pflegedienste und Pflegebedürftige kann diese Gesetzesänderung zu einem ernsthaften Problem werden. Viele Mitglieder des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. müssen nämlich die leidige Erfahrung machen, dass die von ihnen per Post versandten Verordnungen über Leistungen der häuslichen Krankenpflege mit Verspätung bei den Krankenkassen vorliegen. Das ist der Fall, wenn sie den Kassen nicht gemäß der HKP-Richtline spätestens ab dem vierten der Ausstellung folgenden Arbeitstag zugehen. Durch Personalmangel in Arztpraxen und Pflegediensten verzögert sich aber bereits jetzt der Ausstellungsprozess und das Einholen der gesetzlich vorgeschriebenen Unterschrift des Formulars durch den Versicherten, so dass die Wahrung der Frist in vielen Fällen schwierig ist.
Die Bundesgeschäftsführerin des bad e.V. Andrea Kapp verlangt daher: „Nach dieser Änderung des Postrechts muss der Gemeinsame Bundesausschuss aktiv werden und die HKP-Richtlinie schnellstens den neuen Regularien anpassen. Ansonsten droht die Gefahr, dass Pflegebedürftige Leistungen nur mit Verzögerung erhalten und das wirtschaftliche Risiko für Pflegedienste steigt, erbrachte Leistungen nicht vergütet zu bekommen.“
Passende Veranstaltungen zum Thema
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 030-2026 – 25.08.2026
Das PNOG schürt Zukunftsangst!
4. Beratung abschaffen, Begleitung verordnen – und niemand fragt: Wer soll das leisten?
Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei den Mitgliedern des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen …
Pressemeldung 029-2026 – 24.08.2026
Pflege digital entlasten – aber richtig: Verbändebündnis fordert mehr als eine Quote
Das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege” begrüßt, dass der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) mit § 113e SGB XI durch die “Transformationsstellenanteile” erstmals einen Weg eröffnet, vereinbarte Personalstellenanteile in …
Pressemeldung 028-2026 – 20.08.2026
Das PNOG schürt Zukunftsangst!
3. Ambulante Unterstützung bei Verhinderung der Pflegeperson nur noch im ungeplanten Notfall?
Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei den Mitgliedern des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. …
Pressemeldung 027-2026 – 18.08.2026
Das PNOG schürt Zukunftsangst!
2. Schließen die Tagespflegen, bleibt nur noch das Heim!
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei Mitgliedern des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. für große Sorge.
Medina Akbarzada, Pflegedienstleitung (PDL) …
Das PNOG schürt Zukunftsangst!
Das PNOG schürt Zukunftsangst!
Das PNOG schürt Zukunftsangst!