Pressemeldung 015-2024 – 31.07.2024

bad e.V. fordert bundeseinheitliche zwölfmonatige Pflegehelferausbildung

– Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Pflegeassistenzeinführungsgesetzes (PflAssEinfG) bzw. eines Pflegehilfeeinführungsgesetzes (PflHilfeEinfG) –

Der Mangel an qualifizierten Fachkräften – das vielleicht drängendste Problem in der Pflege – erfordert sofortiges Handeln. Die Bundesregierung hat in diesen Tagen den Referentenentwurf zum „Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung“ bzw. „Pflegehelferausbildung“ vorgelegt und der bad e. V. hat dazu Stellung bezogen:

Grundsätzlich begrüßt werden Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Pflegeassistenz- bzw. Pflegehelferberufen, da die Anzahl qualifizierter Pflegekräfte deutlich erhöht werden muss, um die stark wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen versorgen zu können. Insofern ist es richtig, eine Vereinheitlichung der bislang landesspezifischen und deshalb unterschiedlichen Regelungen vorzusehen, die den Betreffenden einen Wechsel sowohl in andere Bundesländer als auch in höherqualifizierte Ausbildungen ermöglicht.

Der Referentenentwurf stellt zwei Alternativen zur Wahl, zwischen denen der Gesetzgeber letztendlich entscheiden soll: eine Pflegeassistenzausbildung von 18 Monaten Dauer oder eine Pflegehilfeausbildung. Der bad e.V. fordert, die Ausbildungen auf 12 Monate zu begrenzen, um ein möglichst niedrigschwelliges Angebot darzustellen und am Berufsbild interessierte Personen nicht abzuschrecken.

„Menschen, die sich für eine Ausbildung als Pflegeassistenz oder -hilfskraft interessieren, entscheiden sich bewusst für eine Ausbildung, die deutlich kürzer ist als die einer Pflegefachkraft. Dieses Bedürfnis muss ernst genommen werden, wenn wir Auszubildende in ausreichender Zahl gewinnen wollen. Eine lange Ausbildungsdauer hemmt die Erreichung dieses Ziels, weil sie für viele Menschen eine zu große Hürde und eine Verschlechterung der auf Landesebene derzeit bestehenden Ausbildungen darstellt“, mahnt Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e.V. und selbst Betreiber von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Der bad e.V. befürwortet die Planungen, den bisherigen Ausbildungen in den Ländern Bestandsschutz zuzugestehen und vorhandene Kompetenzen anzurechnen, wenn Pflegekräfte sich weiterqualifizieren wollen, indem sie die neue bundeseinheitliche Pflegehilfeausbildung beginnen.

„Der Einstieg in einen Pflegeberuf sollte leicht sein und entsprechend gestaltet werden. Wenn man dann den betreffenden Personen strukturelle Weiterqualifizierungsmöglichkeiten bietet, bei denen die vorherige Qualifikation angerechnet wird, dann ermöglicht das die Gewinnung hoch qualifizierter Kräfte auch dann, wenn sich die Betreffenden diesen Werdegang ursprünglich selbst nicht haben vorstellen können“, betont Kern.

Auch denen, die eine Ausbildung zur Pflegefachkraft nicht erfolgreich abschließen konnten und diese abgebrochen haben, soll die Pflegehilfeausbildung eine Berufsperspektive bieten. „Diese Personen und die von ihnen erworbenen Kompetenzen in den Pflegeberufen zu halten ist eine wichtige Aufgabe, die das Gesetz ermöglichen muss“, fordert Kern. Deshalb darf die Berufserfahrung, die der Gesetzesentwurf diesen Personen abverlangen soll, aus Sicht des bad e.V. einen lediglich moderaten Umfang haben, damit dieser nicht dazu führt, dass sich die Betreffenden umorientieren.

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Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V.
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Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de

Über den bad e. V.

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

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