Übereilt und undurchdacht – Beschluss der Regierungschefs zur Impfpflicht von Pflegekräften sorgt für Verunsicherung und Unmut bei zahlreichen Pflegeunternehmen
Essen, 19. November 2021. Per Beschluss haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen mit der Bundeskanzlerin am 18.11.2021 für eine Impfpflicht von Pflegekräften ausgesprochen. Aus Sicht des bad e.V. ein übereilter und auch undurchdachter Schritt der Politik, der von vielen Unternehmern in der Pflegebranche mit Unverständnis aufgenommen wurde.
„Seit dem gestrigen Abend erreichen uns zahllose Mitteilungen und Anrufe, in denen Pflegeunternehmer ihre Besorgnis, ihren Unmut und ihr Unverständnis über den gestrigen Beschluss zu einer möglichen Impflicht von Pflegekräften äußern. Die Pflegeunternehmer befürworten hierbei grundsätzlich die Impfung, lehnen aber eine gesonderte Impfpflicht für Pflegekräfte entschieden ab. Viele befürchten, dass sich die bereits angespannte Personalsituation in der Pflege massiv verschärft, wenn von jetzt auf gleich alle ungeimpften Pflegekräfte wegfallen. Insbesondere bei kleinen und mittelständigen Pflegeunternehmen sind keine Personalressourcen vorhanden, die diesen Wegfall kompensieren könnten“, erklärt Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.
„Die Unternehmer haben als Arbeitgeber ein sehr gutes Gespür dafür, wie ihre bislang ungeimpften Beschäftigten im Falle einer Impfflicht reagieren würden, und es zeichnet sich genau das ab, was wir als Verband bereits mehrfach angemahnt haben: Viele Pflegekräfte, die bislang aus Überzeugung eine Impfung ablehnen, werden der Pflege im Falle einer Impfpflicht den Rücken zukehren und den Beruf wechseln! Eine Impfpflicht wird in diesem Fall auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und der verbleibenden Beschäftigten ausgetragen“, ergänzt Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V. und Inhaber mehrerer Pflegeeinrichtungen.
„Der Wunsch der Politik, Pflegebedürftige noch besser vor einer möglichen Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, ist für jeden nachvollziehbar und wird von allen Pflegekräften geteilt. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass dieses Ziel ebenso durch andere Maßnahmen und insbesondere durch ein umfassendes und konsequentes Testen aller Beschäftigten erreicht werden kann. Es wäre in unseren Augen fatal, das Ziel eines verminderten Infektionsrisikos zu Lasten der pflegerischen Versorgung, die bei einem Wegfall von ungeimpften Pflegekräften noch schwieriger sicherzustellen sein wird, zu erreichen. Hier erwarten wir das notwendige Augenmaß der Politik, die bei den bevorstehenden Beratungen nicht nur ein Ziel, sondern alle absehbaren Folgen einer Impfpflicht für Pflegekräfte zu bedenken haben“, fordert Kapp.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit über 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Pflegebedürftigen. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.
Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigerstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/ 354001
a.kapp@bad-ev.de
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 005-2026 – 10.02.2026
bad e.V.: Streichung des Altenpflegeabschlusses gefährdet Versorgungsqualität
Der eigenständige Abschluss Altenpflegerin/Altenpfleger steht faktisch vor dem Aus. Seit dem Start der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020 entscheiden sich immer weniger Auszubildende für den spezialisierten Abschluss in der Altenpflege. Die Bundesregierung will deshalb …
Pressemeldung 004-2026 – 10.02.2026
Berlin: Bezirksamt muss für „Hilfe zur Pflege“ 29.260,14 Euro zahlen – Gericht bestätigt im Eilrechtsschutz Verpflichtung zum unverzüglichen Ausgleich von Zahlungsrückständen
Das Sozialgericht Berlin hat das Bezirksamt Tempelhof‑Schöneberg im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes verpflichtet, ausstehende Pflegekosten in Höhe von 29.260,14 Euro …
Pressemeldung 003-2026 – 27.01.2026
bad e. V.: Änderung des Teilzeitanspruchs löst Personalprobleme in der Pflege nicht – mehr Arbeit muss steuerlich attraktiv werden
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. warnt davor, in der aktuellen Debatte über eine mögliche Einschränkung oder Abschaffung des Rechtsanspruchs …
Pressemeldung 002-2026 – 23.01.2026
bad e.V.: Die Menge macht es nicht! Auf den richtigen Personalmix kommt es an!
Der GKV-Spitzenverband hat das Modellprogramm zur Weiterentwicklung der Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen beendet.
Ergebnis: Starre Vorgaben verbessern weder die Versorgungsqualität noch die Mitarbeiterzufriedenheit. Vielmehr fördern einrichtungsbezogene, individuelle Personalkonzepte …
