Steigende Pflege-Mindestlöhne erfordern Einführung einer branchenspezifischen Minijob-Verdienstgrenze
Zum 1. Juli 2025 steigen die Pflege-Mindestlöhne. Pflegefachkräfte erhalten dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung mindestens 17,35 Euro pro Stunde und Pflegehilfskräfte mindestens 16,10 Euro pro Stunde.
Da diese Stundenlöhne auch für Pflegekräfte gelten, die in einem Minijob-Arbeitsverhältnis arbeiten möchten, sind diese gezwungen, ihre Arbeitsstundenzahl ab dem 1. Juli zu reduzieren, um ihre Verdienstgrenzen nicht zu überschreiten.
„Der Personalmangel in der Pflege verschärft sich auf diese Weise, weil Pflegekräfte gezwungen werden, weniger zu arbeiten und dies, obwohl ihre Arbeitszeit zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen dringend benötigt wird“ resümiert Andreas Kern, Erster Vorsitzender des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e. V. „Da sich zu wenige Pflegekräfte auf dem Arbeitsmarkt befinden, sind wir darauf angewiesen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die für die vorhandenen Pflegekräfte Anreize schaffen, möglichst viele Stunden zu arbeiten. Diese Bemühungen werden durch die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen aber leider torpediert. Deshalb muss der Gesetzgeber hier Abhilfe schaffen.“
Der bad e. V. fordert deshalb die Einführung einer branchenspezifischen Minijob-Verdienstgrenze für diejenigen, die unter die Pflege-Mindestlöhne fallen. „Diese Verdienstgrenze sollte jeweils entsprechend der Steigerungen der Pflege-Mindestlöhne angehoben werden, so dass höhere Pflege-Mindestlöhne nicht mehr zu geringeren Arbeitszeiten führen müssen.“
Die vom bad e.V. geforderte Systematik gibt es bereits, allerdings bisher nur in Bezug auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, dessen Erhöhungen regelmäßig zu entsprechenden Anhebungen der Minijob-Verdienstgrenze führen. Hier kommt es bereits zu Änderungen der Verdienstgrenze, um den Zwang zur Stellenreduktion bei Minijobbern auszuschließen.
„Es ist sachlich nicht zu rechtfertigen, ausgerechnet die in der Pflege besonders brenzlige Personalsituation stärker zu belasten, indem ausgerechnet hier von Verdienstgrenzen-Anpassungen abgesehen wird“, argumentiert Kern. „Wenn die Politik mit der Erhöhung der Pflege-Mindestlöhne das Problem erst heraufbeschwört, dann sollte sie auch die ihr gegebene Möglichkeit nutzen, es zu lösen.“
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Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin, Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e. V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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