CSU greift bad-Forderung auf: Benachteiligung ambulanter Pflegedienste im SGB XII endlich beenden
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. begrüßt die Forderung des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises (GPA) der CSU, ambulante Pflegedienste bei der Vergütung bereits erbrachter Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege besser abzusichern. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt zur Beseitigung einer seit Jahren bestehenden Benachteiligung ambulanter Leistungserbringer.
Ungleichbehandlung ambulanter Pflegedienste
Hintergrund ist die aktuelle Rechtslage nach § 19 Abs. 6 SGB XII. Danach können ambulante Pflegedienste offene Ansprüche auf Hilfe zur Pflege nicht gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend machen, wenn die pflegebedürftige Person vor Abschluss des Bewilligungsverfahrens verstirbt. Das Bundessozialgericht hat diese Rechtslage im vergangenen Jahr bestätigt und deutlich gemacht, dass eine Änderung nur durch den Gesetzgeber erfolgen kann.
Bereits im März 2025 hatte der bad e.V. vor den erheblichen Folgen dieser Regelung für ambulante Pflegeeinrichtungen gewarnt. Damals forderte der Verband ein Ende der Ungleichbehandlung zwischen stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten.
„Wir haben bereits vor mehr als einem Jahr darauf hingewiesen, dass die bestehende Rechtslage ambulante Pflegedienste benachteiligt und erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen birgt. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass nun auch die Politik diese Problematik erkannt hat und konkrete Vorschläge zur Schließung dieser Gesetzeslücke einbringt“, erklärt Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e.V.
Der GPA der CSU fordert, § 19 Abs. 6 SGB XII so anzupassen, dass ambulante Pflegedienste beim Tod der leistungsberechtigten Person vor der Bewilligung der Hilfe zur Pflege nicht länger leer ausgehen können. Die Änderung soll nach Vorstellung des Arbeitskreises im weiteren Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) berücksichtigt werden.
„Es ist richtig, dass stationäre Einrichtungen hinsichtlich der offenen Ansprüche rechtlich abgesichert sind. Demgegenüber ist es nicht nachvollziehbar, diesen Schutz ambulanten Pflegediensten in vergleichbaren Fällen nicht zu gewähren und sie stattdessen das volle wirtschaftliche Risiko tragen zu lassen. Wer politisch den Grundsatz ,ambulant vor stationär‘ stärken will, muss auch für gleiche rechtliche Rahmenbedingungen sorgen“, fordert Kern.
Auswirkungen auf die ambulante Versorgung
Der bad e.V. warnt davor, dass die bestehende Rechtslage nicht nur die wirtschaftliche Stabilität ambulanter Pflegedienste gefährdet, sondern auch Auswirkungen auf die Versorgung von Menschen haben kann, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind. Werden notwendige Leistungen aufgrund ungeklärter Kostenzusagen oder fehlender rechtlicher Absicherung zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko, kann dies die Bereitschaft zur Übernahme besonders aufwendiger Versorgungsfälle beeinträchtigen.
„Pflegedienste dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie Menschen in schwierigen Lebenssituationen schnell und unbürokratisch versorgen. Die nun diskutierte Gesetzesänderung wäre ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der ambulanten Versorgung der Betroffenen. Der bad e.V. fordert daher von der Bundesregierung die vorgeschlagene Neuregelung in das PNOG aufzunehmen und so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen, um die bestehende Benachteiligung ambulanter Pflegedienste im Sozialhilferecht endlich zu beenden“, so Kern abschließend.
Kontakt
Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Andrea Kapp, RA‘in
Bundesgeschäftsführerin
Qualitätsbeauftragte (TÜV)
Zweigertstr. 50
45130 Essen
Tel: 0201/354001
a.kapp@bad-ev.de
Über den bad e.V.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit mehr als 1.500 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.
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