Pflegelöhneverbesserungsgesetz:

bad e.V. kritisiert Pläne für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege und mahnt rechtssichere Refinanzierung steigender Personalkosten an

Essen, den 19. Juni 2019. Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur Verbesserung der Pflegelöhne ist nach Ansicht des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. nicht geeignet, den Pflegenotstand zu beseitigen. „Wir fordern und unterstützen ausdrücklich die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe. Lohnsteigerungen allein vermögen dies nicht zu leisten, sondern sie können lediglich einen Teil hierzu beitragen. Das Mittel eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags halten wir jedoch für falsch!“, meint der bad-Bundesvorsitzende Andreas Kern. „Angesichts der langen Vorlaufzeit des Gesetzes kann es zudem nicht sein, dass die Finanzierung der Pläne noch immer ungeklärt ist!“

Der am Mittwoch vom Kabinett gebilligte Entwurf sieht vor, dass Gewerkschaften mit Teilen der Arbeitgebervertreter in der Pflege einen Tarifvertrag für die Altenpflege aushandeln, der dann von der Bundesregierung als allgemeinverbindlich für die gesamte Branche erklärt wird.

„Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht rechtlich höchst bedenklich, weil nur ein verschwindend geringer Teil der Pflegekräfte gewerkschaftlich organisiert ist und auch auf Arbeitgeberseite nur ein Bruchteil der Pflegeeinrichtungen bei den Tarifverhandlungen vertreten sein wird. Ob der Mehrheit der Branche ein von dieser Minderheit verhandelter Vertrag aufgezwungen werden darf, muss kritisch hinterfragt werden.“

Ein Tarifvertrag ist nach Ansicht des bad e.V. ohnehin nicht die Lösung des Problems, vielmehr drohen die an ihn gestellten Erwartungen enttäuscht zu werden: „Pflegeeinrichtungen mit Tarifbindung leiden schon jetzt gleichermaßen unter dem Fachkräftemangel wie ihre Mitbewerber. Trägerübergreifend und trägerunabhängig wird vielerorts händeringend nach Pflegepersonal gesucht“, beschreibt Kern die Lage.

„Wenn die Politik höhere Gehälter für Pflegekräfte anstrebt und zur vollständigen Refinanzierung der hierdurch entstehenden Kosten bereit ist, kann dies durch Beschlüsse der Pflegemindestlohnkommission sichergestellt werden. Der rechtlich problematischen Konstruktion eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags bedarf es hier nach unserer Auffassung nicht.“

Kern weiter: „Wir verlangen jedoch von der Politik, die Frage der Finanzierung von steigenden Personalkosten vor ihrer Verursachung transparent und rechtssicher zu regeln. Bis jetzt bleibt unklar, wer die zu erwartenden Kosten letztlich zu bezahlen hat. Fest steht nur: Ohne angemessene Refinanzierung der zusätzlichen Kosten wären die zu erwartenden finanzielle Belastungen für viele Pflegeeinrichtungen nicht tragbar und würden sie in ihrer Existenz bedrohen.“ Dies müsse laut Kern in jedem Fall vermieden werden, auch um die Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen nicht unnötig weiter zu verschärfen.

Kern fordert zudem, den Fokus der Bemühungen nicht nur auf Lohnfragen zu legen. Man dürfe nicht aus dem Blick verlieren, dass die Verbesserungen der Rahmenbedingungen professioneller Pflege ein dringendes Anliegen sind, welches Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege teilen.