SPD-Kanzlerkandidat plant Abschaffung von „sachgrundlos“ befristeten Arbeitsverträgen
Befristete Arbeitsverträge sind besser als ihr Ruf und können eine „zweite Chance“ für Arbeitnehmer sein!
Essen, 20. März 2017. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. kritisiert die Ankündigung von SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz, bei einem Wahlsieg das Teilzeitbefristungsgesetz zu ändern und die bisherige Möglichkeit abzuschaffen, Arbeitsverhältnisse bis zu zwei Jahre zu befristen. „Befristete Arbeitsverträge haben sich vielfach bewährt und haben in bestimmten Konstellationen ihre Berechtigung. Deshalb sollten sie weder generell verteufelt werden, noch sollte der unternehmerische Gestaltungsspielraum ohne Not eingeschränkt werden. Denn dies schädigt im Ergebnis nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer und die Sozialversicherungen“, meint Andreas Kern, 1. Vorsitzender des Bundesvorstands des bad e.V.
Andreas Kern betont dabei, dass der bad e.V. als ein Verband mit pluralistischer Meinungsvielfalt überparteilich ist und bleibt: „Unsere Kritik ist rein inhaltlicher Natur und richtet sich weder gegen bestimmte Politiker, noch gegen bestimmte Parteien. Unabhängig hiervon sind wir als Interessensvertreter gehalten, den Finger in die Wunde zu legen, wenn Fehlentwicklungen drohen.“
Als eine solche Fehlentwicklung sieht Kern die Abschaffung „sachgrundloser“ Befristungen an: „Aufgrund des Fachkräftemangels ist der Arbeitsmarkt in der Pflege sehr arbeitnehmerfreundlich. Vielfach kommen Befristungen von Arbeitsverträgen hier gar nicht in Betracht, wenn man im Wettbewerb um heiß begehrte Fachkräfte mithalten will. In den Fällen, in denen ein Pflege-Unternehmen eine Befristung als unumgänglich erachtet, ist sie dann aber meistens umso wichtiger.“
Beispielhaft nennt Kern die Befristungen, die parallel zur Probezeit vereinbart werden: „Wenn Mitarbeiter die Probezeit nicht bestehen, droht ihnen ohne Befristung die Entlassung, auch weil eine spätere Freisetzung – ohne Befristung – für Arbeitgeber zu teuer wäre. Waren die ersten sechs Monate hingegen befristet, sind viele Arbeitgeber gewillt, Mitarbeitern durch eine Verlängerung der Befristung eine „zweite Chance“ zu geben, weil sich das wirtschaftliche Risiko hier im Rahmen hält. Gerade Mitarbeiter, die es auf dem Arbeitsmarkt ansonsten nicht leicht haben, profitieren also von der Befristungsmöglichkeit, die ihnen den Job retten kann.“
Die Gefahr des Missbrauchs der sachgrundlosen Befristung schätzt Kern dagegen als gering ein: „Es hat sich hier bewährt, dass das Gesetz diese Befristungsart maximal für einen Zeitraum von zwei Jahren gestattet. Dadurch handelt es sich hier lediglich um eine ausgedehntere Phase der Bewährung und nicht – wie bei der Sachgrund-Befristung – um ein Instrument, dass das Potenzial hat, nachhaltig in die Lebensplanung von Arbeitnehmern einzugreifen.“
Kern ergänzt: „Die Abschaffung der „sachgrundlosen“ Befristung würde zwangsläufig zu höheren Kosten bei der Personalfreisetzung führen. Diese Kosten würden nicht beim Unternehmer verbleiben: Die Zeche müsste am Ende der Kunde und – in der Pflege-Branche – die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bezahlen. Der bad e.V. plädiert vor diesem Hintergrund dafür, dass das vorhandene Geld stattdessen lieber dort eingesetzt wird, wo es dem Versicherten zugute kommt.“
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