Große Koalition einigt sich auf Kompromiss zur Reform der Pflegeausbildung
„Warnungen haben nicht gefruchtet: Die befürchteten Nachteile für die Altenpflege sind nicht abgewendet worden!“
Essen, 07. April 2017. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. kritisiert die von der großen Koalition beschlossene Reform der Pflegeausbildung. „Die Pläne einer Generalistik bei der Pflegeausbildung haben bereits im Vorfeld vielfach begründete Befürchtungen geweckt, die konkret benannt worden sind. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Hinweise ernster genommen worden wären. Der vorliegende „Kompromiss“ sieht leider keine Lösungen für die offenkundigen Probleme für die Altenpflege vor. Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode kann man sich hier des Eindrucks einer „Augen zu und durch“-Mentalität nicht erwehren“, meint Andreas Kern, 1. Vorsitzender des Bundesvorstands des bad e.V.
Kern betont dabei, dass der bad e.V. nicht grundsätzlich gegen jede Form der Generalistik ist, sondern nur gegen die konkrete Form der vorliegenden Ausgestaltung.
„Die Politik formuliert selbst den Anspruch, dass wir mehr Fachkräfte in der Altenpflege brauchen und dieses Ziel darf durch die Generalistik nicht torpediert werden. Die aktuellen Pläne lassen jedoch das Gegenteil befürchten: Hauptschulabsolventen werden von einer zunehmenden Theoretisierung der Ausbildung abgeschreckt, wodurch weniger Menschen diesen Beruf wählen. Und diejenigen, die den Pflegeberuf mit einer Neigung zur Altenpflege ergreifen, drohen in die zumeist besser bezahlte und in der Öffentlichkeit oft höher angesehene Krankenpflege abzuwandern“, mahnt Kern.
Die Prognose einiger Politiker, dass dies genau der Grund sei, warum die Gehälter in der Altenpflege erheblich steigen würden, bewertet Kern als zynisch: „Wenn die Sozialversicherung Krankenpflege deutlich besser bezahlt als Altenpflege, dann ist es nur natürlich, dass die Gehälter entsprechend unterschiedlich sind. Wenn aber die Einnahmen des Arbeitgebers in der Altenpflege niedriger ausfallen als in der Krankenpflege, dann kann er seinen Angestellten auch nur weniger Gehalt zahlen – selbst, wenn sie die gleiche Ausbildung absolviert haben. Und da es keinerlei Anzeichen gibt, dass die hier zwischen den Vergütungen für Alten- und Krankenpflege klaffende Lücke zukünftig geschlossen wird, ist anzunehmen, dass die Krankenpflege Fachkräfte zulasten der Altenpflege gewinnen wird, wodurch sich die Probleme bei Letzterer noch weiter verschärfen werden.“
Kern fürchtet ferner einen Qualitätsverlust in der Altenpflege, wenn die generalistische Ausbildung zunehmend einen allgemeinen oder gar einen anderen fachlichen Fokus hat: „Das Schlimme ist, dass nichts hiervon überraschend kommen wird und es trotzdem nicht verhindert wurde.“
Weitere Pressemeldungen, die Sie interessieren könnten
Pressemeldung 023-2026 – 10.07.2026
bad e.V.: Bundestag beschließt Gesetz zur (De-)Stabilisierung der ambulanten Krankenpflege
Mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) hat der Deutsche Bundestag nach Auffassung des Bundesverbandes Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. ein Gesetz beschlossen, das kurzfristige Einsparungen über die Zukunft der …
Pressemeldung 022-2026 – 09.07.2026
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesetzgeberisches Chaos und Ungleichbehandlung gefährden private ambulante Pflegedienste
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) kritisiert das geplante Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) scharf. Fast 300 Seiten Änderungsanträge sollen innerhalb weniger Tage beraten und vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. …
Pressemeldung 021-2026 – 26.06.2026
GeDIG weiterentwickeln: Verbändebündnis fordert klare Vision für digitale Versorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) weitreichende Maßnahmen zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens vorgelegt. Der Entwurf bündelt zentrale Maßnahmen, darunter …
Pressemeldung 020-2026 – 22.06.2026
Keine Ausschlussfrist bei Corona-Erstattungsansprüchen: bad e.V. begrüßt neues Urteil des BSG
Das Bundessozialgericht (BSG) hat Ende vergangener Woche klargestellt, dass für die Geltendmachung von Corona-Erstattungsansprüchen keine Ausschlussfristen gelten. Entsprechende Fristregelungen sind damit unzulässig.
Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies: Auch aus Fristgründen abgelehnte oder …
